Überwachung und Protokollierung
Artikel 30 der DSGVO sieht vor, dass „... jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen, die ihrer Verantwortung unterliegen“. Dieser Artikel enthält auch Details darüber, welche Informationen aufgezeichnet werden müssen, wenn Sie die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten überwachen. Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen außerdem Benachrichtigungen über Sicherheitsverletzungen rechtzeitig senden, sodass es wichtig ist, Vorfälle schnell zu erkennen. Zur Erfüllung dieser Auflagen bietet Ihnen AWS die folgenden Überwachungs- und Protokollierungsservices.